Vertragsinhalt
Bitte lesen Sie immer die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweils gebuchten Veranstalters. Um manche Enttäuschung und Ärger zu ersparen, empfehlen wir Ihnen ausserdem, auch die Informationen in den jeweiligen Katalogen unter dem Titel „Allgemeine Informationen“ in „Das sollten Sie wissen“ genau zu studieren.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Flugbuchung immer der Name aus dem Pass und keine Abkürzungen verwendet werden.
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen und elektronischen (Online-Buchung, E-Mail, Fax) oder persönlichen Buchung und unserer Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Glisenti Travel AG zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Das Reisebüro Glisenti Travel AG tritt ausschliesslich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Mietwagen, Camper, Hotelübernachtungen), sowie Pauschalreisen verschiedener Veranstalter auf. Im Falle einer definitiven Buchung kommt der Vertrag ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen gebuchten Reiseveranstalter zustande.
Buchungsbestätigung
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung sofort auf Ihre Richtigkeit zu prüfen und bei Unrichtigkeit oder Abweichung des Absenders der Bestätigung, darauf hinzuweisen. Spätere Änderungswünsche können in der Regel nur gegen eine Gebühr berücksichtigt werden und berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt des Vertrags.
Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen und der Glisenti Travel AG abgeschlossen wird
Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.
Leistungen
Die Leistungen von der Glisenti Travel AG beginnen, wenn in der Reiseaus-schreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab Einsteige-Ort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selbst verantwortlich.
Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung ist die Glisenti Travel AG berechtigt die Reiseleistungen zu verweigern und nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist die Annullationskosten nach zu verlangen.
Bei Buchungen von weniger als 30 Tagen vor Abflug ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung, Bearbeitung und Reservation erheben kann. Bei der Bezahlung mit Kreditkarten wird ein Zuschlag von 3 % erhoben.
Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)
Bearbeitungsgebühr: Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderungen der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Auftrag CHF 50.00 als Bearbeitungsgebühr erhoben.
Bei Änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des zeitlichen Geltungs-bereiches der Reiseausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen des gebuchten Veranstalters. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.
Annullierungskostenversicherung: Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice.
Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, bei der Glisenti Travel AG eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen. Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet.
Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich
Preisänderungen nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen können sich aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich
der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren
(wie zum Bei- spiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Aus-
schiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und
staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder
c) Wechselkursänderungen ergeben.
Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Die Glisenti Travel AG behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Die Glisenti Travel AG bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatz-leistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Glisenti Travel AG geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber des gebuchten Veranstalters geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich der Glisenti Travel AG unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Glisenti Travel AG Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
Versicherungen
„Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Die Glisenti Travel AG empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungs-schutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenver-sicherung, Reiseunfall,- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.“
Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Ein-reisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.
Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisen-vorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
Die Glisenti Travel AG macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie die Glisenti Travel AG ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
Rückbestätigung von Flugscheinen: Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem gebuchten Veranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Die Adresse des Ombudsman lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach, 4601 Olten
Tel: 062/212 66 60
Fax: 062/212 66 80
E-Mail: info@ombudsman-touristik.ch
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Glisenti Travel AG ist schweizerisches Recht anwendbar.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die ungültige Bestimmung soll durch eine ersetzt werden, die den Willen der Parteien am nächsten kommt.
Für Klagen gegen die Glisenti Travel AG wird der ausschliessliche Gerichtsstand St. Moritz vereinbart.
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